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Das transreligiöse Klosterprojekt
Informationen zur Gründung eines
transreligiösen Klosters
Wir leben in einer Zeit, in der
Menschen sich von den traditionellen christlichen Kirchen abwenden, weil diese
Jahrhunderte lang – und nicht zuletzt im 20. Jahrhundert – aus echter
spiritueller Erfahrung ein starres System machten, das mehr der eigenen
Machterhaltung als der Entfaltung der persönlichen Gottsuche des Einzelnen
diente. Doch der Beitritt zu einer der anderen Religionen der Menschheit
erscheint vielen ebenfalls kein gangbarer Weg zu sein: Auch dort finden sich
dogmatische Strukturen der Macht, und viele können sich nicht vorstellen, in einer
einzigen der anderen Religion ihr ganzes Heil zu finden. Zugleich aber wächst
die Sehnsucht des heutigen Menschen nach Alternativen zum
oberflächlich-materialistischen, konsumorientierten Treiben unserer Zeit.
Manche und mancher würde gerne ein „anderes“ Leben führen, in einer
spirituellen Gemeinschaft, einem Kloster leben, sich ganz der spirituellen
Suche widmen, doch das hieße, sich ganz einer der etablierten Religionen unterzuordnen.
Noch finden diese Sucher keine Heimat in alternativen Gemeinschaften, die mit
Ernst und Entschlossenheiten einen Ansatz vertreten, der die Vorteile der alten
Ordensregeln mit den neuen Inhalten einer religionsübergreifenden Spiritualität
vereint. Dem wollen wir Abhilfe schaffen, indem wir ein Kloster gründen, das
trans-religiös, jenseits der etablierten Religionen und doch ganz den spirituellen
Traditionen der Menschheit verpflichtet ist.
Inter-religiöse Projekte sind
leicht zum Scheitern verurteilt, weil die Verschiedenartigkeiten der einzelnen
Religionen nicht leicht eine Gemeinschaft wachsen lassen. Da versteht sich ein
transreligiöser Ansatz anders: Ein gemeinsamer Strom spiritueller Wahrheit
zieht sich durch die mystischen Erfahrungen und (im wahren Wortsinne)
esoterischen Gehalte, die allen sonst so verschiedenartigen Religionen zugrunde
liegen. Über die Religionen hinaus (trans-religiös) existiert diese spirituelle
Wirklichkeit und vereinigt Sucher aus allen religiösen Traditionen miteinander.
Statt also ein Kloster nur auf einer dieser Traditionen zu begründen oder den
schwierigen Versuch zu unternehmen, verschiedene religiöse Traditionen in einem
interreligiösen Kloster nebeneinander her existierend zu vereinen, versteht
sich der transreligiöse Ansatz als fundiert im alles Trennenden
übersteigenden spirituellen Grundgehalt der Religionen. Diese spirituelle
Grundlage auch zur Basis des Klosterlebens zu machen, ist das Ziel des
transreligiösen Klosters.
Im transreligiösen Kloster wollen
wir eine monastische Ausrichtung unseres Daseins pflegen. Ein Kloster ist keine
Wohngemeinschaft und wer sich keiner Disziplin unterwerfen möchte, kann als
Gast bei uns wohnen. Es ist zudem angedacht, dass ältere Menschen gegen einen
mit Altersruhesitzen vergleichbaren Monatsbeitrag bei uns wohnen können. Für
Stifterinnen und Stifter ist ein Mitwohnen auch in der Form des
Alterswohnrechts vorgesehen – das heißt, dass Personen, die dem Kloster einen
dem angemessenen Betrag gestiftet haben, im Alter ohne weitere Kosten (oder
ggf. nur mit Erstattung materieller Aufwendungen) dort wohnen dürfen. All diese
Möglichkeiten ergänzen den Kern des Klosterlebens, der sich in der Gemeinschaft
von Frauen und Männern herausbildet, die sich Regeln und Gelübden unterwerfen.
Die Regeln des Klosterlebens
werden einerseits neue, der Zeit und dem Zweck gemäße
Elemente erfordern. Andererseits muss das Rad nicht neu erfunden werden, denn
jahrhundertelang erprobte Klosterregeln liegen vor. Während wir einen dem
Klosterleben übergeordneten Orden folgen wollen, der eigene Regeln formuliert,
soll das Klosterleben selbst an gut funktionierenden Vorbildern orientiert
werden. Für den Geist des Zusammenlebens können wir uns an der Fröhlichkeit und
Harmonie tibetischer Klöster orientieren, für die uns Westlern angemessene
Formulierung von Regeln können wir Satzungen wie die der Zisterzienser als
Vorbild wählen. Dabei sollten die verschiedenen Möglichkeiten klösterlichen Lebens
(Strenge versus Freiheitlichkeit; Kollektivität versus Individualität;
kontemplative Abgeschlossenheit versus Weltoffenheit; geistige versus
körperliche Betätigung etc.) eine ideale Mitte finden: Kargheit und Verzicht
auf Luxus, Unterordnung unter die Klosterregeln und Rückzug in Kontemplation
und Stille sollte andererseits genug Freiraum für individuelle Betätigung, für
weltzugewandte Aufgaben und persönliche Entfaltung lassen. Ein klar geordneter
Tagesablauf erscheint jedoch wesentlich für jede Form klösterlichen Lebens.
Andererseits erfordert die Sache
der transreligiösen Ausrichtung selbstverständlich inhaltliche Neudefinitionen.
Das Stundengebet, das bei den kontemplativen Orden des Katholizismus eine große
Bedeutung besitzt, wird durch die Meditation und Kontemplation von Texten der
internationalen spirituellen Literatur ersetzt. Die Gottesdienste könnten
stattfinden, indem an jedem Wochentag die rituelle Praxis einer anderen
religiösen Tradition zelebriert wird (z. B. montags tibetisch-buddhistisch,
dienstags hinduistisch, mittwochs Zen-buddhistisch, donnerstags daoistisch,
freitags islamisch-sufistisch, samstags jüdisch-kabbalistisch, sonntags
christlich).
Im Kloster soll es drei
voneinander räumlich getrennte, aber durch einen gemeinsamen Tempelbau als
Mittelpunkt vereinte Abteilungen geben: Eine Abteilung für Männer, eine Abteilung
für Frauen und eine Abteilung für Paare und Familien mit Kindern. Während die monastisch
lebenden Männer und Frauen sich am Verzicht auf Sexualität orientieren, gilt
das für die Paare und Familien nicht. Da wir auf ewig bindende Klostergelübde
verzichten und statt dessen jederzeit widerrufbare, aber dennoch feierlich vor
der Gemeinschaft abzulegende (und ebenso nur durch die Gemeinschaft zu lösende)
Gelübde vorsehen, ist der Wechsel vom Stand des Mönchs oder der Nonne zu dem
des „zweiten Ordensstands“ jederzeit möglich. Wir bezeichnen (anders als der
Katholizismus) als ersten Orden die als Nonnen und Mönche lebenden Frauen und
Männer; als zweiten Orden bezeichnen wir die Paare, die in Klosterklausur
leben; den dritten Orden bilden alle Personen, die den Ordensregeln außerhalb
der strengen Gelübde folgen, die also dem Kloster außerhalb lebend verbunden
sind oder die im Kloster leben, den für sie geltenden Regeln folgen, aber nicht
den Klausurgelübden. Die Kinder der Angehörigen des zweiten Ordens gelten
ebenfalls als Angehörige des dritten Ordens, solange sie im Klosterareal leben.
Das Kloster soll autark
funktionieren und sich von der Arbeit der in ihm lebenden Menschen finanzieren.
Dabei sind sowohl eine kleine Landwirtschaft zur Deckung des Eigenbedarfs an
Obst und Gemüse sowie kleine Handwerksbetriebe denkbar, die nicht nur den
Erhalt des Klosters sichern, sondern auch Aufträge außerhalb übernehmen
könnten. Vor allem aber sollen die Klostermitglieder ihren erlernten Berufen
weiterhin nachgehen, soweit dies mit dem Klosterleben vereinbar ist.
Dem Kloster kann jede Person
beitreten, die dazu in der Lage ist, sich an die Regeln zu halten, unabhängig
vom Alter, der Ausbildung oder den finanziellen Möglichkeiten. Wer keine
Berufsausbildung hat, dem soll seitens des Klosters mittelfristig eine solche
Ausbildung ermöglicht werden, das heißt die entsprechenden Ressourcen junger
Beitrittswilliger sollen gefördert werden (unter der vertraglichen Bedingung,
dass die betreffende Person dem Kloster danach ihre erlernten Fähigkeiten für
mehrere Jahre zur Verfügung stellt oder den investierten Betrag zurückzahlt).
Das Kloster wird auch Personen aufnehmen, die im gesellschaftlichen Leben
gestrandet sind (substanzabhängig, straffällig oder obdachlos geworden sind
etc.), sofern sie sich den Klosterregeln unterwerfen.
Das Kloster soll in Deutschland
oder irgendeinem europäischen Land errichtet werden. Der Ort dafür steht nicht
fest und ist von der Immobiliensituation abhängig zu machen. Das Kloster wird von
einer oder einem gewählten Vorsitzenden und jeweils einem Prior oder einer
Priorin aus jeder Abteilung (folglich zu viert) geleitet. Auf die Bezeichnung
„Abt“/“Äbtissin“ verzichten wir, weil wir eine egalitäre statt einer
hierarchischen Ordnung anstreben. Die Klostergemeinschaft wird sich um die
Teilnahme religiöser Professioneller (z. B. amtierender oder ehemaliger
Geistlicher verschiedener Konfession und Religion) in beratender oder der
Gemeinschaft beitretender Funktion bemühen, um die Gründungsjahre zu einem
professionellen Gelingen zu bringen. Das Kloster wird sich um seine Einbettung
in den spirituellen Gesamtzusammenhang unserer Epoche und sich verändernden
Kultur bemühen, um damit nach außen zu wirken und für Unterstützung von anderen
Institutionen zu werben.
Zum Aufbau einer solchen Klostergemeinschaft benötigen wir ein
Grundstück bzw. Gebäude. Dafür sind wir auf Spenden, Stiftung, Schenkung, kostenfreie Überlassung oder
die Einzahlungen Beitrittswilliger angewiesen.
Einige Basics als Zusammenfassung
1. Das Kloster soll auf dem Land errichtet werden. Der Erwerb des Gebäudes
sollte idealerweise voll finanziert sein, bevor das Projekt startet, damit
dadurch keine weiteren Belastungen für die Gemeinschaft entstehen. Das Projekt
muss sich finanziell selbst tragen, d. h. es müssen ausreichend viele Personen
durch eigenes Einkommen, Rente, Privatvermögen, Spendenakquise oder die
Tätigkeit im Kloster zu dessen Erhalt beitragen.
2. Es handelt sich um eine spirituelle Lebensgemeinschaft, die sich durch
Regeln oder sogar (z. B. zeitlich befristete) Gelübde verpflichtet, d. h. um
ein Kloster, nicht eine reine WG mit spirituellem Touch. Die Verbindlichkeit
und Kontemplation, die ein Klosterleben schafft, soll dabei erhalten bleiben,
die Formen und Inhalte jedoch den zeitgemäßen Vorstellungen angepasst werden.
So sollen die Regeln für das Zusammenleben die Freiheit des Einzelnen und die
Gleichberechtigung aller Klostermitglieder nur so weit einschränken, wie es ein
gemeinsames Zusammenleben und eine spirituelle Ausrichtung des gesamten Lebensvollzugs
erforderlich machen.
3. Insbesondere ist jeder in der Ausübung seiner religiösen Praxis völlig
frei. Das Kloster gehört keiner Religion an und die Ausübung aller spirituellen
Traditionen der Menschheit wird ausdrücklich gefördert. Gemeinsame Grundlage
der Spiritualität ist ein zeitgemäßes Verständnis der wesentlichen Prinzipien,
die allen spirituellen Traditionen zugrunde liegen, und die beispielhaft von
Eckhart Tolle gelehrt werden.
4. Zu einer zeitgemäßen Spiritualität gehört ferner die Gleichberechtigung
aller Mitglieder der Gemeinschaft, unter denen es keine Rangfolge nach dem Wert
als Oberhaupt, Lehrer oder spiritueller Führer gibt, weil in allem das Prinzip
des gleichberechtigten Diskurses (Wer einen anderen überzeugt, hat ihm Lehren
erteilt oder die Gemeinschaft geführt) und das Prinzip der
Nicht-Personifizierung (es gilt nur, ob sich jemand gerade als Lehrer verhält,
nicht dass er immer ein solcher ist) gilt.
5. Dies lässt sich in drei Prinzipien zusammenfassen:
a. Es gibt keine spirituellen Hierarchien, nur organisatorische (Jeder ist
Lehrer und Schüler jedes Anderen zugleich).
b. Es gibt keine geistlichen Hierarchien zwischen Religionen, nur
praktische (jede Religion trägt einen Teil der Wahrheit in sich, ihre Praxis
trägt jedoch in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich stark zum
spirituellen Fortschritt des Einzelnen bei).
c. Fundament unserer klösterlichen Spiritualität sind die Prinzipien
Achtsamkeit im Hier und Jetzt, Loslassen der Forderungen des Egos und ein
liebevoller Umgang mit allen Wesen.
Die weiteren Schritte:
- Wer Interesse hat, an diesem Projekt mitzuwirken, möge sich unverbindlich
melden unter mail@klosterprojekt.de.
Bei der Gestaltung und Umsetzung des Projekts ist jeder willkommen,
unabhängig von seinen finanziellen Mitteln oder persönlichen
Möglichkeiten. Um jedoch praktisch planen zu können, ist es unerlässlich,
dass Interessen uns mitteilen, welchen Beitrag zu den ersten Schritten sie
leisten können.
- Sobald die Finanzierung
für den Erwerb eines Gebäudes, desen Überlassung oder
dessen Schenkung (idealerweise eines alten Klostergebäudes)
gesichert ist, kann mit der Suche danach begonnen werden. Bei der
- Die
Interessenten kommunizieren unterdessen miteinander auf persönlichen
Treffen oder per moderner Kommunikationsmedien, um zu einem vorläufigen
Entwurf der Klostersatzung zu gelangen. Diese wird dann beschlossen,
sobald das Gebäude bezogen werden kann.
Ein Beispiel für eine mögliche Klostersatzung finden Sie
unter www.ordo-viatorum.de/kloster.html.
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