Das transreligiöse Klosterprojekt


Informationen zur Gründung eines transreligiösen Klosters


Wir leben in einer Zeit, in der Menschen sich von den traditionellen christlichen Kirchen abwenden, weil diese Jahrhunderte lang – und nicht zuletzt im 20. Jahrhundert – aus echter spiritueller Erfahrung ein starres System machten, das mehr der eigenen Machterhaltung als der Entfaltung der persönlichen Gottsuche des Einzelnen diente. Doch der Beitritt zu einer der anderen Religionen der Menschheit erscheint vielen ebenfalls kein gangbarer Weg zu sein: Auch dort finden sich dogmatische Strukturen der Macht, und viele können sich nicht vorstellen, in einer einzigen der anderen Religion ihr ganzes Heil zu finden. Zugleich aber wächst die Sehnsucht des heutigen Menschen nach Alternativen zum oberflächlich-materialistischen, konsumorientierten Treiben unserer Zeit. Manche und mancher würde gerne ein „anderes“ Leben führen, in einer spirituellen Gemeinschaft, einem Kloster leben, sich ganz der spirituellen Suche widmen, doch das hieße, sich ganz einer der etablierten Religionen unterzuordnen. Noch finden diese Sucher keine Heimat in alternativen Gemeinschaften, die mit Ernst und Entschlossenheiten einen Ansatz vertreten, der die Vorteile der alten Ordensregeln mit den neuen Inhalten einer religionsübergreifenden Spiritualität vereint. Dem wollen wir Abhilfe schaffen, indem wir ein Kloster gründen, das trans-religiös, jenseits der etablierten Religionen und doch ganz den spirituellen Traditionen der Menschheit verpflichtet ist.


Inter-religiöse Projekte sind leicht zum Scheitern verurteilt, weil die Verschiedenartigkeiten der einzelnen Religionen nicht leicht eine Gemeinschaft wachsen lassen. Da versteht sich ein transreligiöser Ansatz anders: Ein gemeinsamer Strom spiritueller Wahrheit zieht sich durch die mystischen Erfahrungen und (im wahren Wortsinne) esoterischen Gehalte, die allen sonst so verschiedenartigen Religionen zugrunde liegen. Über die Religionen hinaus (trans-religiös) existiert diese spirituelle Wirklichkeit und vereinigt Sucher aus allen religiösen Traditionen miteinander. Statt also ein Kloster nur auf einer dieser Traditionen zu begründen oder den schwierigen Versuch zu unternehmen, verschiedene religiöse Traditionen in einem interreligiösen Kloster nebeneinander her existierend zu vereinen, versteht sich der transreligiöse Ansatz als fundiert im alles Trennenden übersteigenden spirituellen Grundgehalt der Religionen. Diese spirituelle Grundlage auch zur Basis des Klosterlebens zu machen, ist das Ziel des transreligiösen Klosters.


Im transreligiösen Kloster wollen wir eine monastische Ausrichtung unseres Daseins pflegen. Ein Kloster ist keine Wohngemeinschaft und wer sich keiner Disziplin unterwerfen möchte, kann als Gast bei uns wohnen. Es ist zudem angedacht, dass ältere Menschen gegen einen mit Altersruhesitzen vergleichbaren Monatsbeitrag bei uns wohnen können. Für Stifterinnen und Stifter ist ein Mitwohnen auch in der Form des Alterswohnrechts vorgesehen – das heißt, dass Personen, die dem Kloster einen dem angemessenen Betrag gestiftet haben, im Alter ohne weitere Kosten (oder ggf. nur mit Erstattung materieller Aufwendungen) dort wohnen dürfen. All diese Möglichkeiten ergänzen den Kern des Klosterlebens, der sich in der Gemeinschaft von Frauen und Männern herausbildet, die sich Regeln und Gelübden unterwerfen.


Die Regeln des Klosterlebens werden einerseits neue, der Zeit und dem Zweck gemäße Elemente erfordern. Andererseits muss das Rad nicht neu erfunden werden, denn jahrhundertelang erprobte Klosterregeln liegen vor. Während wir einen dem Klosterleben übergeordneten Orden folgen wollen, der eigene Regeln formuliert, soll das Klosterleben selbst an gut funktionierenden Vorbildern orientiert werden. Für den Geist des Zusammenlebens können wir uns an der Fröhlichkeit und Harmonie tibetischer Klöster orientieren, für die uns Westlern angemessene Formulierung von Regeln können wir Satzungen wie die der Zisterzienser als Vorbild wählen. Dabei sollten die verschiedenen Möglichkeiten klösterlichen Lebens (Strenge versus Freiheitlichkeit; Kollektivität versus Individualität; kontemplative Abgeschlossenheit versus Weltoffenheit; geistige versus körperliche Betätigung etc.) eine ideale Mitte finden: Kargheit und Verzicht auf Luxus, Unterordnung unter die Klosterregeln und Rückzug in Kontemplation und Stille sollte andererseits genug Freiraum für individuelle Betätigung, für weltzugewandte Aufgaben und persönliche Entfaltung lassen. Ein klar geordneter Tagesablauf erscheint jedoch wesentlich für jede Form klösterlichen Lebens.


Andererseits erfordert die Sache der transreligiösen Ausrichtung selbstverständlich inhaltliche Neudefinitionen. Das Stundengebet, das bei den kontemplativen Orden des Katholizismus eine große Bedeutung besitzt, wird durch die Meditation und Kontemplation von Texten der internationalen spirituellen Literatur ersetzt. Die Gottesdienste könnten stattfinden, indem an jedem Wochentag die rituelle Praxis einer anderen religiösen Tradition zelebriert wird (z. B. montags tibetisch-buddhistisch, dienstags hinduistisch, mittwochs Zen-buddhistisch, donnerstags daoistisch, freitags islamisch-sufistisch, samstags jüdisch-kabbalistisch, sonntags christlich).


Im Kloster soll es drei voneinander räumlich getrennte, aber durch einen gemeinsamen Tempelbau als Mittelpunkt vereinte Abteilungen geben: Eine Abteilung für Männer, eine Abteilung für Frauen und eine Abteilung für Paare und Familien mit Kindern. Während die monastisch lebenden Männer und Frauen sich am Verzicht auf Sexualität orientieren, gilt das für die Paare und Familien nicht. Da wir auf ewig bindende Klostergelübde verzichten und statt dessen jederzeit widerrufbare, aber dennoch feierlich vor der Gemeinschaft abzulegende (und ebenso nur durch die Gemeinschaft zu lösende) Gelübde vorsehen, ist der Wechsel vom Stand des Mönchs oder der Nonne zu dem des „zweiten Ordensstands“ jederzeit möglich. Wir bezeichnen (anders als der Katholizismus) als ersten Orden die als Nonnen und Mönche lebenden Frauen und Männer; als zweiten Orden bezeichnen wir die Paare, die in Klosterklausur leben; den dritten Orden bilden alle Personen, die den Ordensregeln außerhalb der strengen Gelübde folgen, die also dem Kloster außerhalb lebend verbunden sind oder die im Kloster leben, den für sie geltenden Regeln folgen, aber nicht den Klausurgelübden. Die Kinder der Angehörigen des zweiten Ordens gelten ebenfalls als Angehörige des dritten Ordens, solange sie im Klosterareal leben.


Das Kloster soll autark funktionieren und sich von der Arbeit der in ihm lebenden Menschen finanzieren. Dabei sind sowohl eine kleine Landwirtschaft zur Deckung des Eigenbedarfs an Obst und Gemüse sowie kleine Handwerksbetriebe denkbar, die nicht nur den Erhalt des Klosters sichern, sondern auch Aufträge außerhalb übernehmen könnten. Vor allem aber sollen die Klostermitglieder ihren erlernten Berufen weiterhin nachgehen, soweit dies mit dem Klosterleben vereinbar ist.


Dem Kloster kann jede Person beitreten, die dazu in der Lage ist, sich an die Regeln zu halten, unabhängig vom Alter, der Ausbildung oder den finanziellen Möglichkeiten. Wer keine Berufsausbildung hat, dem soll seitens des Klosters mittelfristig eine solche Ausbildung ermöglicht werden, das heißt die entsprechenden Ressourcen junger Beitrittswilliger sollen gefördert werden (unter der vertraglichen Bedingung, dass die betreffende Person dem Kloster danach ihre erlernten Fähigkeiten für mehrere Jahre zur Verfügung stellt oder den investierten Betrag zurückzahlt). Das Kloster wird auch Personen aufnehmen, die im gesellschaftlichen Leben gestrandet sind (substanzabhängig, straffällig oder obdachlos geworden sind etc.), sofern sie sich den Klosterregeln unterwerfen.


Das Kloster soll in Deutschland oder irgendeinem europäischen Land errichtet werden. Der Ort dafür steht nicht fest und ist von der Immobiliensituation abhängig zu machen. Das Kloster wird von einer oder einem gewählten Vorsitzenden und jeweils einem Prior oder einer Priorin aus jeder Abteilung (folglich zu viert) geleitet. Auf die Bezeichnung „Abt“/“Äbtissin“ verzichten wir, weil wir eine egalitäre statt einer hierarchischen Ordnung anstreben. Die Klostergemeinschaft wird sich um die Teilnahme religiöser Professioneller (z. B. amtierender oder ehemaliger Geistlicher verschiedener Konfession und Religion) in beratender oder der Gemeinschaft beitretender Funktion bemühen, um die Gründungsjahre zu einem professionellen Gelingen zu bringen. Das Kloster wird sich um seine Einbettung in den spirituellen Gesamtzusammenhang unserer Epoche und sich verändernden Kultur bemühen, um damit nach außen zu wirken und für Unterstützung von anderen Institutionen zu werben.


Zum Aufbau einer solchen Klostergemeinschaft benötigen wir ein Grundstück bzw. Gebäude. Dafür sind wir auf Spenden, Stiftung, Schenkung, kostenfreie Überlassung oder die Einzahlungen Beitrittswilliger angewiesen.




Einige Basics als Zusammenfassung



1.  Das Kloster soll auf dem Land errichtet werden. Der Erwerb des Gebäudes sollte idealerweise voll finanziert sein, bevor das Projekt startet, damit dadurch keine weiteren Belastungen für die Gemeinschaft entstehen. Das Projekt muss sich finanziell selbst tragen, d. h. es müssen ausreichend viele Personen durch eigenes Einkommen, Rente, Privatvermögen, Spendenakquise oder die Tätigkeit im Kloster zu dessen Erhalt beitragen.

2.  Es handelt sich um eine spirituelle Lebensgemeinschaft, die sich durch Regeln oder sogar (z. B. zeitlich befristete) Gelübde verpflichtet, d. h. um ein Kloster, nicht eine reine WG mit spirituellem Touch. Die Verbindlichkeit und Kontemplation, die ein Klosterleben schafft, soll dabei erhalten bleiben, die Formen und Inhalte jedoch den zeitgemäßen Vorstellungen angepasst werden. So sollen die Regeln für das Zusammenleben die Freiheit des Einzelnen und die Gleichberechtigung aller Klostermitglieder nur so weit einschränken, wie es ein gemeinsames Zusammenleben und eine spirituelle Ausrichtung des gesamten Lebensvollzugs erforderlich machen.

3.   Insbesondere ist jeder in der Ausübung seiner religiösen Praxis völlig frei. Das Kloster gehört keiner Religion an und die Ausübung aller spirituellen Traditionen der Menschheit wird ausdrücklich gefördert. Gemeinsame Grundlage der Spiritualität ist ein zeitgemäßes Verständnis der wesentlichen Prinzipien, die allen spirituellen Traditionen zugrunde liegen, und die beispielhaft von Eckhart Tolle gelehrt werden.

4.   Zu einer zeitgemäßen Spiritualität gehört ferner die Gleichberechtigung aller Mitglieder der Gemeinschaft, unter denen es keine Rangfolge nach dem Wert als Oberhaupt, Lehrer oder spiritueller Führer gibt, weil in allem das Prinzip des gleichberechtigten Diskurses (Wer einen anderen überzeugt, hat ihm Lehren erteilt oder die Gemeinschaft geführt) und das Prinzip der Nicht-Personifizierung (es gilt nur, ob sich jemand gerade als Lehrer verhält, nicht dass er immer ein solcher ist) gilt.

5.   Dies lässt sich in drei Prinzipien zusammenfassen:

a.   Es gibt keine spirituellen Hierarchien, nur organisatorische (Jeder ist Lehrer und Schüler jedes Anderen zugleich).

b.  Es gibt keine geistlichen Hierarchien zwischen Religionen, nur praktische (jede Religion trägt einen Teil der Wahrheit in sich, ihre Praxis trägt jedoch in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich stark zum spirituellen Fortschritt des Einzelnen bei).

c.   Fundament unserer klösterlichen Spiritualität sind die Prinzipien Achtsamkeit im Hier und Jetzt, Loslassen der Forderungen des Egos und ein liebevoller Umgang mit allen Wesen.


Die weiteren Schritte:

  1. Wer Interesse hat, an diesem Projekt mitzuwirken, möge sich unverbindlich melden unter mail@klosterprojekt.de. Bei der Gestaltung und Umsetzung des Projekts ist jeder willkommen, unabhängig von seinen finanziellen Mitteln oder persönlichen Möglichkeiten. Um jedoch praktisch planen zu können, ist es unerlässlich, dass Interessen uns mitteilen, welchen Beitrag zu den ersten Schritten sie leisten können.
  2. Sobald die Finanzierung für den Erwerb eines Gebäudes, desen Überlassung oder dessen Schenkung (idealerweise eines alten Klostergebäudes) gesichert ist, kann mit der Suche danach begonnen werden. Bei der
  3. Die Interessenten kommunizieren unterdessen miteinander auf persönlichen Treffen oder per moderner Kommunikationsmedien, um zu einem vorläufigen Entwurf der Klostersatzung zu gelangen. Diese wird dann beschlossen, sobald das Gebäude bezogen werden kann.

 

Ein Beispiel für eine mögliche Klostersatzung finden Sie unter www.ordo-viatorum.de/kloster.html.

  


 

 



© E. W. Harnack 2012